Das Ehrenamt des rechtlichen Betreuers

Frau mit Behinderung wird beraten

Für den Fall, dass Menschen aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können, kann auf Antrag beim Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt werden

(§ 1896ff BGB).

Eine rechtliche Betreuung darf nur in den Aufgabenkreisen angeordnet werden, in denen die betroffene Person tatsächlichen Unterstützungsbedarf hat. Der Betroffene soll im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Leben nach seinen Vorstellungen führen können.

Entscheidend hierbei ist die Beziehung zwischen rechtlichem Betreuer und betroffener Person. Nur in einem  guten persönlichen Kontakt kann der rechtliche Betreuer die Bedürfnisse des Betroffenen  einschätzen und Entscheidungshilfen geben.

Die Aufgaben des rechtlichen Betreuers

Der rechtliche Betreuer ist innerhalb der bestellten Aufgabenkreise der gesetzliche Vertreter des Betroffenen. So kann er beispielsweise Anträge bei Behörden stellen, Verträge unterschreiben, die Kontoführung übernehmen oder in ärztliche Maßnahmen einwilligen.

In erster Linie ist der rechtliche Betreuer Organisator und nicht Erbringer der notwendigen Hilfen. So wird er bei einem pflegebedürftigen Menschen nicht selbst die Pflege übernehmen, sondern dafür sorgen, dass dieser eine Pflegeperson erhält.  

Im Rahmen solcher organisatorischer Aufgaben steht der rechtliche Betreuer oft in Kontakt mit Banken, Ärzten, Arbeitgebern, Behörden, Vermietern oder anderen für den betroffenen Menschen wichtigen Personen oder Organisationen.

Mann mit geistiger Behinderung vor einem PC-Monitor

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