Der Weg zum rechtlichen Betreuer

Eine rechtliche Betreuung kann

  • ehrenamtlich durch Angehörige, Nachbarn, Bekannte usw. geführt werden.
  • durch Vereinsbetreuer hauptamtlich geführt werden.
  • durch Berufsbetreuer berufsmäßig geführt werden.

Bei der Betreuerauswahl werden unter Beachtung persönlicher Bindungen oder möglicher Interessenskonflikte die Wünsche des Betroffenen berücksichtigt. Zuständig ist das Betreuungsgericht des Gerichtsbezirks, in dem sich der Betroffene gewöhnlich aufhält.

Das Betreuungsgericht leitet den Antrag auf Überprüfung, ob und inwiefern eine rechtliche Betreuung notwendig ist, weiter:

  • an das Gesundheitsamt zur Erstellung eines fachärztlichen Gutachtens.
  • an die Betreuungsbehörde zur Erstellung eines Berichts und Ermittlung eines Betreuervorschlags.

In einem abschließenden Anhörungstermin mit dem Betroffenen stellt der Betreuungsrichter fest,

  • ob die Voraussetzungen zur Anordnung einer rechtlichen Betreuung gegeben sind.
  • in welchen Aufgabenkreisen die rechtliche Betreuung anzuordnen ist.
  • wie lange die rechtliche Betreuung angeordnet ist bzw. wieder überprüft wird.
  • ob die rechtliche Betreuung berufsmäßig oder ehrenamtlich geführt wird.

Die Beratungsstellen der Betreuungsvereine haben folgende Aufgaben:

  • Planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher BetreuerInnen
  • Einführung, Beratung und Begleitung ehrenamtlicher BetreuerInnen während der gesamten Betreuungsführung
  • Fortbildungs- und Veranstaltungsangebote für ehrenamtlicher BetreuerInnen
  • Planmäßige Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die Beratungsarbeit des Lebenshilfe Betreuungsverein Frankenthal-Ludwigshafen e.V. ist durch Gewährung von Fördermitteln von Land und Kommune KOSTENLOS und an KEINE Mitgliedschaft im Verein gebunden.

Die Beratungen der Betreuungsvereine können von Bevollmächtigten gleichermaßen in Anspruch genommen werden.