Philosophie

Das sind unsere Grundsätze:

Wir sichern Menschenrechte.
Teilhabe und Selbstbestimmung.
Es ist normal verschieden zu sein.
Jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll.
Wir stehen für das Wohl der Menschen mit Beeinträchtigung.

Auch Menschen mit Einschränkungen stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes.

Die Betreuungsvereine der Lebenshilfe gestalten nach den Möglichkeiten, die der rechtliche Rahmen ihnen gibt, das Betreuungsrecht aus und setzen es um.

Das Betreuungsgesetz ist Teil des BGB (§§ 1896ff).

Dieses Gesetz stellt das Recht auf Selbstbestimmung eines jeden Menschen in den Mittelpunkt.

Die Betreuungsvereine der Lebenshilfe ermöglichen Menschen mit Beeinträchtigung eine selbstbestimmte Teilhabe am gemeinsamen Leben.

Die Betreuungsvereine der Lebenshilfe sind Ansprechpartner für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, für Bevollmächtigte und Interessierte.

Sie sind auch Ansprechpartner für Menschen, die betreut werden.

Die Betreuungsvereine der Lebenshilfe beraten, unterstützen und stärken die Eltern und Angehörigen in ihrer Rolle als ehrenamtliche rechtliche Betreuer.

Sie wertschätzen sie und nehmen sie in ihrer Rolle als Eltern und Angehörige wahr.

Aufgrund ihrer Unabhängigkeit können sie als neutrale Vermittler fungieren.

Im Mittelpunkt ihres Handels steht immer der betreute Mensch mit seinen Wünschen und Bedürfnissen.

Die Betreuungsvereine haben ein breites Beratungs- und Informationsnetzwerk geschaffen und kooperieren mit einer Vielzahl von Institutionen und Organisationen.

(aus: „Selbstverständnis der Betreuungsvereine im Sinne des Grundsatzprogramms der Lebenshilfe“;

Hrsg. Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe, 2017)